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AGB & Preise

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Preisliste für Datenbankeinträge und andere
werbliche Maßnahmen im Internet sowie für Dienstleistungen
von Layout Nord Manfred Koch.

Gültig ab 01/2018. Vohergehende Preislisten verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit.
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzl. MwSt von z. Zeit 19%

Stundensatz Webdesign 59,50 €. Nach Absprache
Stundensatz Fotografieren 59,50 €. Nach Absprache
Stundensatz Grafik/Bildbearbeitung 59,50 €. Nach Absprache
Stundensatz Hardware/Software. Fehlersuche und Instandsetzung. 69,50 €. Nach Absprache
Stundensatz sonstige Dienstleistungen 59,50 €. Nach Absprache
Webhosting – persönliches Tarifangebot
Einmalige Eintragspauschale in die Datenbanken von Layout Nord und Partnern: Vermiet/Immobilien/Gastronomie 19,50 € ab 10 Einträge
Anfahrtspauschale Sylt 20,45 €

Fewo-Line-Grundgebühr Softwarekauf 50,- € zzgl. pro Objekt 10,- €
Individuelle Programmierungen, Schnittstellen, Konvertierungen u. ä. nach Absprache

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Layout Nord, Manfred Koch
Stand: 01.01.2018

Layout Nord, Manfred Koch mit Sitz in List auf Sylt (nachfolgend
Layout Nord genannt) stellt dem Kunden die Leistungen ausschließlich zu
folgenden Bedingungen zur Verfügung :

§1 Layout Nord vertreibt Speicherplatz auf Webservern, die 24 Stunden am Tag an das Internet
angebunden sind. Layout Nord stellt Kunden Plattenspeicher auf Webservern für eigene Zwecke zur Verfügung.
Gleichfalls stellt Layout Nord alle mit diesem Hauptaufgabengebiet verbundenen Nebenleistungen durch sich und seine Partner zur
Verfügung. Der Handel mit Computer-Hard- und Software erfolgt nach separaten AGB.
Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit
über das Computer-Kommunikationsnetz Internet (www – world wide web)
abgerufen werden. Der Kunde nutzt das Internet gewerblich für die
Darstellung seines Unternehmens oder für private Zwecke.

§2 Layout Nord erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer
Maßgabe seines Leistungsangebots. Sonderleistungen (z. B. Erstellung
einer individuellen Seitenprogrammierung) werden nach Zeitaufwand
mit festen Stundensätzen berechnet.
Für Aufträge auf Einrichtung einer Internet-Präsenz muss der Kunde
das Antragsfomular von Layout Nord benutzen. Der Vertrag zwischen
dem Kunden und Layout Nord kommt erst nach Auftragsbestätigung
durch Layout Nord oder den beauftragten Erfüllungsgehilfen zustande.
Mit Rechnungsstellung sind die in der Rechnung genannten Positionen eingerichtet.

§3 Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren
und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für
die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der
Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der
technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Layout Nord behält sich
allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den
Webserver übermäßig stark belasten.

§4 Interessenten, die über einen Internet-Zugang verfügen, können die
auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die
Uhr abrufen. Layout Nord sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von
98 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen
der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen,
die nicht im Einflussbereich von Layout Nord liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

§5 Layout Nord stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem
dieser sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen
kann. Layout Nord stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und Layout Nord
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass
unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Für den Inhalt und die Einhaltung aller
bestehenden Gesetze und Verodnungen auf seinen Seiten ist allein der Kunde verantwortlich.
Er stellt Layout Nord im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen
Mängeln des Angebots beruhen, frei.
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine gesetzeswidrigen Inhalte und ohne
schriftliche Genehmigung keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten
Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B.
Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er
unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.001,00 (in Worten: zehntausendeins Euro ).
Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannte Verpflichtung Layout Nord zur
außerordentlichen Kündigung.

§6 Dem Kunden wird dringend geraten, für die Daten, die auf dem
Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien
vorzuhalten. Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf dem Webserver
gespeichert werden.

§7 Für die oben bezeichneten und frei verhandelten Leistungen zahlt der Kunde die
in der Preisliste ausgewiesenen Preise oder frei verhandelte Preise, die dann der Schriftform bedürfen.
Grundsätzlich werden die fälligen Beträge per Rechnungslegung und Überweisung eingefordert.
Es ist jedoch auch das Lastschriftverfahren möglich.
Die monatlichen Nutzungsentgelte werden jährlich im Voraus berechnet.
Im Fall einer Kündigung des Kunden innerhalb eines vorausbezahlten Jahres werden
zuviel bezahlte Entgelte erstattet.
Die Rechnungen von Layout Nord sind sofort ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde bleibt bis zum Ablauf
Nutzungsberechtigter. Für den Fall, dass der Kunde seine
Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom
Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich.
Gerät ein Kunde mit der Zahlung des Entgeltes mit mehr als 20
Kalendertagen in Verzug, wird eine Lastschrift
nicht eingelöst oder eine Einzugsermächtigung widerrufen, so ist
Layout Nord berechtigt, ihm die Präsenz zu sperren. Für Rück-Lastschriften
hat der Kunde 20,- € und für jede Mahnung 5,- € zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde
grundsätzlich nur eine Mahnung, die nach Verstreichen der
Mahnfrist in ein gerichtliches Mahnverfahren übergeht. Als Datum
der Zahlung gilt der Zahlungseingang bei Layout Nord.
Nach Ablauf der Mahnfrist ist Layout Nord berechtigt, die
entsprechende Internet-Präsenz des Kunden ohne weitere
Ankündigung sofort zu sperren und die Inhalte nach Ablauf von 4
Wochen nach der Mahnfrist zu löschen. Bei der Sperrung der
Präsenz fallen auch weiterhin die monatlichen
Gebühren an, da die Leistung von Layout Nord bei
ordnungsgemäßer Zahlung weiter zur Verfügung gestanden hätte.

§8 Der Kunde ist verpflichtet, stets seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.
Ansonsten muss er die Kosten für die Ermittlung seiner Anschrift
erstatten; mindestens jedoch 30,- € Bearbeitungsaufwand

§9 Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine
Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlichem
Unterschreiten der in der technischen Übersicht vorgesehenen Menge
ausgeschlossen.

§10 Layout Nord ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung
mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde
das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu
kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die
Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich
hinausgeht.

§11 Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende
Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats die in der
technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird
Layout Nord den Kunden dann für den laufenden Monat und die
Folgemonate in den nächsthöheren Tarif einstufen, der mehr
Transfervolumen zur Verfügung stellt, oder beim größtmöglichen Tarif
den Tarif beibehalten und für den laufenden Monat und die
Folgemonate den über das vertraglich eingeräumte Volumen
hinausgehenden Datentransfer gesondert zu einem Satz lt. aktueller
Preisliste für jeden angefangenen GB bezahlen.

§12 Der Vertrag wird auf ein Jahr Zeit geschlossen. Er kann von
jedem Vertragsteil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende
gekündigt werden. Bei Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate ab
Vertragsbeginn wird eine Abstandsgebühr in Höhe von 100,- € fällig.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages
durch Layout Nord gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen
gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher,
urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder
datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger
als zwei Wochen andauert, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße
nach Abmahnung durch Layout Nord, eine grundlegende Änderung der
rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für
Layout Nord dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder
teilweise weiter zu erbringen.

§13 Sofern dem Kunden zur Durchführung des Vertrags von Layout Nord
Programme zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies nur zur
Durchführung des vorliegenden Vertrags. Der Kunde erhält lediglich ein
ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags
übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller eventuellen
Sicherungskopien bei Vertragsende an Layout Nord zurückzugeben. Auf
den Rechnern des Kunden sind die Programme zu löschen. Der Kunde
darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen vereinbaren die
Parteien eine Vertragsstrafe von 5000,- €.

§14 "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten,
insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

§15 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von Layout Nord,
die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen,
gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

§16 Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

§17 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter
entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

§18 Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner
letztmaligen Verbreitung.

§19 Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

§20 Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
– deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
– deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

§21 Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber
nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden,
auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des obigen Absatzes erfüllt werden.

§22 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt.
Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei,
die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten
zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen

§23 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art,
einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich
und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich
unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller
bekannten Formen der Online-Medien.

§24 Layout Nord gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils
üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder
– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
– durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern)
oder
– durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen
nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit)
im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§25 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat
(etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls,
höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von
Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen,
so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und
für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

§26 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und
unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

§27 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern
dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§28 Erfüllungsort ist List auf Sylt.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht
im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren
Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
Sollte eine dieser Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen, so sind die anderen Regelungen weiterhin voll wirksam.